Darf ich mich auf dieser Plattform ohne Gewerbeschein als Raindrop Practitioner listen lassen?
Die Liste der Raindrop Practitioner gibt ausschließlich bekannt, dass du die Raindrop Ausbildung gemacht hast und dadurch den Titel "Raindrop Practitioner" erhalten hast. Das hat nichts mit einem Angebot zu tun, denn du bietest auf dieser Plattform keine Behandlung an.
Ein Titel hat mit einer Behandlungsform nichts zu tun und es sind zwei unterschiedliche Themen.
Ein Angebot auf einer Webseite soll immer durch den richtigen Gewerbeschein abgedeckt werden. Das Tragen eines Titels ist nicht von einen Gewerbeschein abhängig.
Also - dir kann nichts passieren wenn du als Raindrop Practitioner auf der Aromaakademie Webseite gelistet bist.
Daher mein Rat - lass dich als Practitioner listen und zeige stolz deine Qualifikation.
Wer darf die Raindrop Technique® unterrichten?
Die Raindrop Technique wurde durch Gary Young in den 80er Jahren entwickelt und kurze Zeit später durfte sie von allen Menschen ohne Einschränkung unterrichtet werden. Gary produzierte hierfür eine Videokassette und später eine DVD mit der Erklärung seiner Raindrop Technique®. Im Buch „Essetial Oil Desk Reference“ wird die Anwendung der Raindrop Technique® ebenfalls ausführlich beschrieben. Aus diesem Grund darf Garys Technique von Jedem praktiziert und unterrichtet werden. Auch die Veränderung der Raindrop Technique® ist erlaubt und das Unterrichten der Raindrop Technique® obliegt keiner Einschränkung.
Das Ergebnis dieser Strategie ermöglichte das Entstehen vieler unterschiedlicher Versionen dieser einzigartigen Aromaanwendung. Zum Teil wurde sie so stark verändert, dass sie nur mehr im Ansatz der Originalversion ähnelte. Aus diesem Grund unterrichten auf dieser Plattform ausschließlich zertifizierte Raindrop Trainer, um die Qualität und den Standard von Gary Youngs Raindrop Technique® zu erhalten.
Wer darf die Raindrop Technique® erlernen?
Jede Person darf die Raindrop Technique® erlernen. Für das Erlernen dieser Anwendung gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen oder Vorgaben.
Darf ich auf meinen Folder "Raindrop Practitioner" schreiben?
Raindrop Practitioner ist keine Tätigkeit, sondern eine Bezeichnung für Personen mit speziellen Fähigkeiten. Natürlich darf ich mich als Raindrop Practitioner bezeichnen. Dieser Titel bezeichnet alle Personen, die eben die Raindrop Technique® erlernt haben.
Darf ich mich auf der Aromaakademie Plattform als Raindrop Practitioner listen lassen, ohne einen Gewerbeschein zu besitzen?
Die Ausbildung zum Raindrop Practitioner gibt die Möglichkeit, im privaten und im gewerblichen Bereich die Raindrop Technique auszuüben. Wenn ich keinen Gewerbeschein besitze, dann darf ich mich auf der Plattform als Raindrop Practitioner listen lassen, denn damit zeige ich, dass ich den Titel "Raindrop Practitioner" trage und diese Ausbildung erfolgreich absolviert habe.
Wann darf ich keine "Angebote" im Internet präsentieren?
Als privater Raindrop Practitioner darf ich keine Angebote über eine Internetseite präsentieren. Z. B. "Ich biete eine Raindrop Behandlungen zum Preis von XY,-- an! Das Anbieten einer Anwendung setzt den Besitz eines Gewerbescheins voraus.
Wann darf ich die Raindrop Technique® oder die Raindrop Energethik öffentlich bewerben?
Als gewerblicher Masseur darf ich die Raindrop Technique® und die Raindrop Energethik öffentlich bewerben (Webseite, Folder, Aussendungen etc...). Als Energethiker darf ich nur die Raindrop Energethik öffentlich bewerben. Würde ich als Energethiker die Raindrop Technique® bewerben, dann kündige ich eine Behandlungsform an, die dem reglementierten Gewerbe der Masseure zusteht. In diesem Falle mach ich mich als Energethiker alleine nur durch die Bewerbung der Raindrop Technique® nach dem Gewerberecht strafbar.
Wer darf die Raindrop Technique® anwenden?
Folgende Fragen werden demnächst geklärt werden:
Wer darf die Raindrop Technique im Angestelltenverhältnis bei einem Arzt machen und darf der Physiotherapeut und der Heilmasseur die Raindrop Technique anbieten?
Im privaten Rahmen darf jede Person die Raindrop Technique® anwenden und obliegt somit auch keiner gesetzlichen Einschränkung. Er benötigt daher auch keinen Gewerbeschein.
Für die gewerbliche Nutzung der Raindrop Technique® wird der Gewerbeschein für den gewerblichen Masseur benötigt. Laut österreichischem Gewerberecht unterliegt die Raindrop Technique® der Innung der Masseure, und sie wurde in der Innung nur unter den Namen „Raindrop“ gelistet.
Meine ersten Schritte zur Selbständigkeit:
Als Selbständiger ist es meine Pflicht, die gesetzlichen Bestimmungen genauestens zu prüfen.
Die Wahl des richtigen Gewerbescheins ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit als Unternehmer.
Als Unternehmer bin ich immer für meine Taten verantwortlich. Daher sind die gesetzlichen Bedingungen zu 100% abzuklären und einzuhalten.
Frage 1: Bin ich gewerblicher Masseur? Wenn ich gewerblicher Masseur bin, benötige ich nur mehr den Gewerbeschein und ich kann mich mit der Raindrop Technique® selbständig machen.
Frage 2: Bin ich kein gewerblicher Masseur, dann benötige ich die Ausbildung zum gewerblichen Masseur, um den Gewerbeschein als Basis meiner Selbständigkeit zu bekommen.
Frage 3: Bin ich kein Masseur und möchte mich trotzdem mit der Raindrop Technique® selbständig machen, dann gibt es die Möglichkeit, energethisch mit der Raindrop Technique® zu arbeiten. Dazu benötige ich den Hilfestellungsgewerbeschein. Die energethische Tätigkeit darf als „Raindrop Energethik“bezeichnet werden. Bei der Beantragung des Hilfestellungsgewerbescheins in der Wirtschaftskammer/Bezirkshauptmannschaft ist jedoch darauf zu achten, daß der Name "Raindrop" derzeit noch in jeglicher Form vermieden wird, da es zu leicht zu einer Verwechslung mit der im Gewerbe der Masseure beschriebenen "Raindrop" kommen kann.
Was bedeutet die Raindrop Energethik® Ausbildungsunterlage? Die Raindrop Energethik® ist eine energetische Anwendungsform der Raindrop Technik®. Es wird darauf geachtet, dass hier nur energethische Griffe zur Anwendung kommen. Die Raindrop Energethik® wurde durch Vijay Churfürst Hanzal und den Rechtsanwalt Dr. Manfred Schiffner erarbeitet und ist Teil der Ausbildungsunterlagen. Als Energethiker erhalten Sie durch diese Unterlage somit eine Hilfestellung, um die Raindrop Technique® energetisch praktizieren zu können.
Das Hilfestellungsgewerbe (stand vom 18. Mai 2007) umfasst:
Die Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit
mittels der Methode von Dr. Bach
mittels Biofeedback und Bioresonanz
mittels Auswahl von Farben
mittels Auswahl von Düften
mittels Auswahl von Lichtquellen
mittels Auswahl von Aromastoffen unter anderem „mittels ätherischer Öle“ (Art I Z 6 GR HG)
mittels Auswahl von Edelsteinen
mittels Auswahl von Musik
unter Anwendung kinesiologischer Methoden
mittels Interpretation der Aura
mittels Magnetfeldanwendung durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Auflegen der Hände an bestimmten Körperstellen
mittels Cranio-Sacral-Balancing
mittels Bowen-Technik
Der Berechtigungsumfang des Hilfestellergewerbescheines:
Er berechtigt nur zur Anwendung solcher Methoden, die lediglich den Wohlfühlbereich ansprechen.
Da es sich um ein freies Gewerbe handelt, ist ein Eingriff in Vorbehaltsbereiche reglementierter Berufe- unabhängig davon, ob diese als Gesundheitsberufe von der Gewerbeordnung ausgenommen sind oder als gesundheitsbezogene Berufe der Gewerbeordnung unterliegen – verboten. Eine Gewerbeanmeldung für „Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen und energetischen Ausgewogenheit (Energethik) mittels der Methode ........“ ist daher nur dann zulässig, wenn die jeweils für die Hilfestellung einzusetzende Methode im Wohlfühlbereich ohne Eingriff in die Vorbehaltsbereiche der reglementierten Berufe angewendet werden kann.
Besondere Gefahr unzulässiger Eingriffe in reglementierte Berufe besteht unter anderem hinsichtlich der dem Gewerbe der Massage unterliegenden Tätigkeit.
Unzulässige Eingriffe in den Vorbehaltsbereich des gewerblichen Masseurs sind insbesondere:
Tätigkeiten, die sich nicht im bloß vollflächigem Handauflegen erschöpfen, sondern die in über die Körperoberfläche streichende, knetende, massierenden oder (sanften) Druck (APM) auf bestimmte Körperstellen auszuübenden manuellen oder apparativen manipulationen mit oder ohne Anwendung von Hilfsmitteln (z. B. Ölige Substanzen) an gesunden Menschen besteht.
In Österreich sind einige Antragsteller zur Wirtschaftskammer gegangen mit der Bitte, sie mögen den Raindrop Energetik Gewerbeschein bekommen. Da es keinen Raindrop Energethik Gewerbeschein (es gibt auch keinen Bioenergetik und Bioresonanz- und auch keinen Bachblütengewerbeschein) gibt, wurde jedoch auf Grund des Wortes "Raindrop", ungeachtet ob es sich um Energethik oder Massage handelt, der Hilfestellungsgewerbeschein von manchen Wirtschaftskammern nicht ausgestellt.
Die Unwissenheit über die „Raindrop Energetik“ und die Raindrop Technique® läßt zu sehr manche Wirtschaftskammern in Österreich veranlassen, das Hilfestellungsgewerbe dem Antragsteller nicht auszustellen, da sie alles was "Raindrop" heißt, zum Gewerbe der Massage zählen.
Für die Anmeldung eines Hilfestellungsgewerbescheins bei der Wirtschaftskammer ist es derzeit notwendig, aus oben genannten Grund den Namen Raindrop in jeglicher Form zu vermeiden.
der Namen "Raindrop" oder „Raindrop Energethik....“ ist zu vermeiden
Für die Ausübung der energetischen Tätigkeit sind die folgenden Punkte ebenfalls zu beachten:
keine Aussagen betreffend Behandlung von Krankheiten tätigen
keine Massagegriffe verwenden
keine warmen Kompressen oder Hilfsmittel zur Durchblutungsförderung verwenden
das Auftropfen von nicht hautreizenden ätherischen Ölen ist erlaubt
die Ausübung der Anwendung umfasst alle Tätigkeiten, die sich auf das wissenschaftlich derzeit noch nicht erfassbare Energiefeld, das alles durchdringt und umgibt, beziehen und schließt jede Form von Lebensenergie, Energielenkung und Energiefluss mit ein
die Erhebung des energethischen Zustandes durch Erfassung der Vorgeschichte der KlientInnen
die Untersuchung auf das Vorliegen bzw. das Nichtvorliegen von Blockaden, Fülle- oder Leerezuständen der Energieflüsse bzw. Über- oder Unteraktivität des Energiesystems
die Beurteilung der im vorher beschriebenen Punkt angeführten Zustände unter Verwendung energethischer Hilfsmittel wie z. B. Tensor, Muskeltest, Biofeedback etc.
die Zuführung, der zur Selbstheilung benötigten Energien, bzw. die Zuführung, Lenkung oder Ableitung der Energien, um eine Wiederherstellung der körperlichen und energethischen Ausgewogenheit und die damit verbundene Verbesserung des geistigen, seelischen , körperlichen und sozialen Wohlbefindens zu erreichen
die Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung mit energethischen Methoden
die Empfehlung bzw. Herstellung energethischer Substanzen und Behelfe zur Abgabe an die KlientInnen sofern sie keine Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes oder Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes darstellen
Lieber Energethiker, für die gewerbliche Nutzung der energethischen Raindrop Anwendung ist es wichtig, die oben genannten Punkte zu beachten.

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Umsetzung ihrer persönlichen energethischen Aromaanwendung.

Inhalt aktualisiert am 29. September 2009